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© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Wenn’s beim Nachbarn laut wird

  • 22.09.2021
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Die letzten warmen Spätsommertage stehen vor der Türe, und nach verregnetem Sommer und langer Zeit der Kontaktbeschränkung zieht es viele Nachbarn auf ihre Balkone zum Sonne tanken, Spielen und Feiern. Doch auch wenn der Nachholbedarf an Partys und sich mit Freunden und Familie treffen bei vielen groß ist, gilt es die geltenden Lärmregeln zu beachten, um den Hausfrieden nicht in Gefahr zu bringen.

Erste Regel – Nachbarn informieren, wenn Arbeiten oder Feiern anstehen

Für das zwischenmenschliche Klima gilt im Privaten wie auch auf jeder anderen Ebene – Reden und Informieren, zum Beispiel über Aushänge oder Handzettel im Briefkasten kann Stress und Ärger mit den Nachbarn von vorneherein verhindern. Denn wer über eine Party Bescheid weiß, kann sich vorher darauf einstellen oder sich im besten Falle mit dazugesellen. In jedem Fall entspricht es den gängigen Regeln der Höflichkeit, seine Nachbarn nicht mit Dauerlärm zu überraschen.

Die Außenbereiche – was ist erlaubt, was ist verboten?

Zwei Bereiche sind zu unterscheiden: die Wohninnenräume sowie Balkon, Terrassen und Gartenbereiche, unbenommen davon, ob sie allen Mietern oder nur einem selbst zur Verfügung stehen. Im Inneren der eigenen vier Wände kann der Hausfrieden akustisch gestört werden, außen kommen Geruchsbelästigungen noch dazu. Deshalb gilt hier: auf den Wind achten und den Grill wie andere Feuerstellen so aufstellen, dass der Rauch an den Nachbarwohnungen möglichst vorbeiweht, statt in gegebenenfalls offene Fenster zu ziehen. Ebenso gilt auch hier wie im Innern, sich an die bekannten Zeiten der Ruhe zu halten. Ab 22 Uhr ist jeder Lärm auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Wie diese Lärmgrenze genau festzulegen ist, ist nach gängiger Rechtsprechung immer situationsabhängig.

Zwischen 22 und 6 Uhr hat der Lärmschutz Vorrang

Zu diesen üblichen Nachtzeiten gilt eine besondere Schutzwürdigkeit der Nachbarn im Haus, ebenso an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Wer sich daran hält, wahrt auch den Hausfrieden. Diese Zeit ist üblicherweise von abends 22 Uhr bis morgens 6 Uhr, und dies an allen Werktagen. In den übrigen Zeiten sind Lärm durch Arbeiten oder Feierlichkeiten im gängigen Rahmen erlaubt. Wer genauere Informationen zu Lärm-Immissionswerten benötigt, findet im Bundes-Immissionsschutzgesetz entsprechende Regelungen dazu. Doch meist genügt im privaten Bereich die natürliche Empathie gegenüber seinen Mitmenschen. Am besten fährt, wer grundsätzlich die Belange der Nachbarn im Blick hat und versucht, deren Lärmbelästigung soweit als möglich zu vermeiden oder entsprechend vorher zu informieren. Dann steht einem friedlichen Miteinander auch unterschiedlicher Charaktere nichts mehr im Wege.

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