Alle Jahre wieder: In der Vorweihnachtszeit dekorieren Mieter ihre Wohnungen, um weihnachtliche Stimmung in die heimischen vier Wände zu zaubern. Auch Treppenhäuser, Balkone und Fassaden erhalten oftmals einen „weihnachtlichen Anstrich“. Doch, was ist eigentlich erlaubt? Welche Grenzen gibt es beim weihnachtlichen Schmücken?
Erlaubt ist grundsätzlich alles, was andere im Haus oder in der Nachbarschaft nicht stört oder beeinträchtigt. In den eigenen vier Wänden kann jeder nach seinem Geschmack dekorieren. Auch die Wohnungstür darf zum Treppenhaus hin geschmückt werden, zum Beispiel mit einem Adventskranz. Allerdings müssen Mieter darauf achten, dass sie die Tür dabei nicht beschädigt wird, sonst müssen sie für den Schaden aufkommen. Wer das gesamte Treppenhaus dekorieren, sollte sich unbedingt mit allen Hausbewohnern absprechen, um Ärger zu vermeiden. Wichtig ist dabei, dass die Fluchtwege im Flur frei bleiben. Auch brennbare Gegenstände haben im Hausflur nichts zu suchen. Wenn jemand über die Weihnachtsdekoration im Treppenhaus stolpert und sich verletzt oder in Notfällen der Fluchtweg versperrt ist, haftet der Verursacher für den Schaden. Bei der Dekoration der Fassade oder des Balkongeländers sollte man die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen.
Das gilt zum Beispiel, wenn jemand an der Fassade einen Nikolaus oder am Balkongeländer blinkende Rentiere mit Schlitten anbringen will. In solchen Fällen müssen schließlich oft Löcher in die Fassade gebohrt werden. Wenn der Vermieter oder die Eigentümerversammlung zustimmen, muss darauf geachtet werden, dass die Dekoration an der Fassade so fest angebracht wird, dass sie Wind und Wetter standhält und nicht abstürzen kann. Das gilt natürlich auch für weihnachtliche Lichterketten am Balkon. Extrem helle und blinkende Lichterketten können die Nachbarn stören. Diese können in solchen Fällen verlangen, dass die Lichter zwischen 22 und 6 Uhr am darauffolgenden Tag ausgeschaltet werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Straßenverkehr durch die intensive Weihnachtsbeleuchtung irritiert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lichter am Balkon oder hinter dem Fenster hängen.