Die Corona-Krise macht auch den Unternehmen in Deutschland schwer zu schaffen. Um den wirtschaftlichen Schaden zu lindern haben Bund und Bundesländer ein milliardenschweres Hilfspaket geschnürt. So können Unternehmen möglichst unbürokratisch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. So stehen den betroffenen Firmen und Personen zinsgünstige Überbrückungs-Kredite der KfW-Bank zur Verfügung. Dabei sind die Kreditbedingungen nochmals verbessert worden. Dabei handelt es sich unter anderem um niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen soll Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.
Auch Zuschüsse für Investitionen sowie staatliche Garantien und Bürgschaften können genutzt werden. Auch Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sollen die Unternehmen finanziell entlasten. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist ein erheblicher Arbeitsausfall im Unternehmen mit Entgeltausfall. Dazu genügt es nun, dass mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter betroffen sind, statt wie bislang mindestens ein Drittel der Mitarbeiter. Außerdem wird auf den Abbau von Überstunden verzichtet. Antragsberechtigt sind nun auch Leiharbeitnehmer. Außerdem wird den Unternehmern der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von Kurzarbeitern erstattet.
Die Fördermittel des Bundes, die bereits vor der Coronakrise bestanden, wurden dafür mit frischem Kapital ausgestattet. Zudem wurden Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige, Sonderkredit-Programme und ein besonderer Schutz für Mieter und Verbraucher beschlossen sowie der Zugang zu den Krediten teilweise deutlich erleichtert. Bereits angefallene betriebliche Steuern werden zudem flexibler eingezogen und Stundungen erleichtert. Voraussetzung ist dafür aber „eine erhebliche Härte“ für den Unternehmer. Auch die Höhe der Vorauszahlungen, zum Beispiel bei der Umsatzsteuer, kann verringert werden. Voraussetzung ist dabei perspektivisch eine Verminderung der Einkünfte wegen der Krise.
Nachtrag Bund:
- Finanzhilfe/Zuschuss (nicht rückzahlbar)
- Insbesondere für laufende Miet- und Pachtzahlungen vorgesehen
- Unternehmen bis 5 Beschäftigte 9.000 Euro
- Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
- Antragstellung soll voraussichtlich elektronisch möglich sein
Förderungen für Unternehmen – aktueller Stand:
Bund
- Bundesfinanzministerium
- Alle Unternehmensgrößen
- KfW-Kredite über die Hausbank (Bürgschaft 80-90%)
Thüringen
- Für Unternehmen bis 50 Beschäftigte
- Zuschuss 30 T€
- Zusätzlich: Bürgschaften über Bürgschaftsbank Thüringen
Sachsen Anhalt
- Kontakt über Hausbank, Investitionsbank Sachsen Anhalt
- Individuelle Hilfen
- Zusätzlich: Bürgschaften über Bürgschaftsbank Thüringen
Sachsen
- Für Unternehmer bis 1 Mio. Jahresumsatz
- Darlehen 50 T€ (max. 100 T€) zinsfrei, LZ 10 Jahre davon die ersten 3 tilgungsfrei
- Bedingung: Umsatzrückgang 2020 mind. 20%
- Zusätzlich: Express-Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen