Zum Geburtstag, zu einem Jubiläum oder einfach mal so: Gerade in Zeiten der Corona-Lockerungen haben viele Menschen Lust, in ihren heimischen Wänden mal wieder etwas zu Feiern. Doch im Sinne guter Nachbarschaft ist bei Feiern in Mietwohnungen einiges zu beachten.
Grundsätzlich ist Feiern in der eigenen Wohnung natürlich erlaubt – auch wenn es kein Recht auf Party gibt. Man sollte es beim Feiern natürlich nicht übertreiben. Laut Mietrecht gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Dann darf von den Feiernden nichts mehr zu hören sein, ansonsten können im Falle einer Anzeige hohe Bußgelder von bis zu 5.000 Euro auf die Feiernden zukommen. Sollte das mehrmals vorkommen, droht sogar die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter.
Die Geräusche dürfen die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Diese ist als ein Geräuschpegel zwischen 30 und 55 Dezibel klar definiert. Diese Regel gilt übrigens auch an Feiertagen oder Silvester. Wer eine Party plant, sollte zumindest den Nachbarn Bescheid geben, dass es am Abend mal etwas lauter werden könnte. Dann ist das Verständnis möglicherweise deutlich größer, wenn auch nach 22 Uhr noch Musik läuft. Oder man lädt die Nachbarn einfach zur Party ein. Dann haben alle etwas davon.