Untervermietungen sind erlaubt – unter bestimmten Bedingungen!

Bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel bei temporärer Abwesenheit aus beruflichen oder privaten Gründen, darf die eigene Wohnung für eine bestimmte Zeit untervermietet werden. Diese Regelung gilt selbst bei Einraumwohnungen, solange noch persönliche Dinge in den Räumlichkeiten verbleiben. Auch muss gewährleistet sein, dass der Zugang zum Objekt jederzeit sichergestellt ist. In jedem Fall ist der Vermieter