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Aufgepasst: Pflichten von Mietern gelten auch im Urlaub

  • 24.07.2025
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Urlaub muss auch mal sein. Schließlich muss man sich auch mal etwas Erholung gönnen. Wer in einer Mietwohnung wohnt und eine mehrwöchige Urlaubsreise plant, sollte vorab einiges klären. Schließlich gelten die im Mietvertrag festgeschriebenen Mieter-Pflichten auch im Urlaub. Neben der Pflicht jeden Monat pünktlich die Miete zu bezahlen, warten noch weitere Nebenpflichten auf die Mieter. So müssen Mieter alles Zumutbare tun, um die Wohnung gegen Schäden zu sichern. So sollten bei längerer Abwesenheit natürlich alle Fenster geschlossen werden.  Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass auf Balkon oder Terrasse auch bei möglichen Unwettern keine Gegenstände  umherfliegen und Schäden verursachen können.

Mieter sollten ihren Vermieter vor dem Urlaub informieren, wer in der Abwesenheit über einen Ersatzschlüssel zur Wohnung verfügt, damit dieser im absoluten Notfall in die Wohnung gelangen kann. Ansonsten bleibt der Nieter auf den Kosten für eine mögliche Zwangsöffnung der Wohnung sitzen. Für mögliche Mieterpflichten wie Treppenhausreinigung, Winterdienst und Heckenpflege müssen Mieter während ihrer Abwesenheit für Ersatz sorgen.

Geht es in den Winterurlaub, sollte die Heizung nicht komplett ausgeschaltet werden. Schließlich sind Mieter verpflichtet, die Wohnung jederzeit ausreichend zu beheizen, damit keine Frostschäden an den Wasserleitungen entstehen oder sich Schimmel ausbreitet. Kommt es wegen ungenügendem Heizverhalten nachweisbar zu Schäden, muss der Mieter für diese gerade stehen. Bei längerer Abwesenheit wie einem Auslandsjahr oder einem Sabbatical-Jahr sollte man außerdem eine regelmäßige Durchlüftung der Wohnung möglich machen – zum Beispiel durch einen Nachbarn oder Freunde.

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