Effizient und finanziell ein Plusgeschäft – Balkonkraftwerke arbeiten auch bei kalten Temperaturen gut, denn sie brauchen das Licht zur Stromerzeugung, nicht die Wärme. Voraussetzung ist ein ungehinderter Lichteinfall, also kein Schnee auf den Paneelen und die richtige Ausrichtung zum Sonnenlicht hin. Die Leistung der Anlage kann sogar bei kalten Temperaturen noch besser sein, da dann der elektrische Widerstand in den Zellen abnimmt. Günstig auf die Amortisierungszeit der Anlage wirkt auch die staatliche Förderung beim Kauf einer sogenannten Stecker-PV-Anlage. Wie die Sächsische Aufbaubank (SAB) auf ihrer Internetseite bekannt gibt, können mit dem noch vorhandenen Förderbudget weitere 5000 Anträge bewilligt werden, allerdings nur noch für Mieter.
Wer jetzt überlegt, eine Anlage anzuschaffen, profitiert zusätzlich von verbesserten Regelungen für Mieter, die durch eine Gesetzesnovelle nunmehr ein Anrecht darauf haben, die Zustimmung zur Installation eines Steckersolargerätes vom Vermieter zu erhalten. Unzulässig sind damit überbordende Vorgaben, die einer Installation im Wege stehen würden. Die Zustimmungserfordernis bleibt aber weiterhin bestehen. Ebenfalls neu ist die Anhebung der Obergrenze des Wechselrichters auf nunmehr 800 Watt. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Die Antragstellung erfolgt digital per Internet über www.energieland.sachsen.de.