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Party – aber mit Rücksicht!

  • 05.11.2025
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Die Tage werden wieder kürzer, und kälter, das Leben verlagert sich mehr und mehr zurück in die Wohnungen und Häuser. Ganz automatisch nimmt dabei auch der Lärmpegel zu, gerade, wenn es um Aktivitäten in der Gruppe oder Feierlichkeiten und Partys geht. Wie bei den meisten zwischenmenschlichen Aktivitäten hilft auch hier: Betroffene und Beteiligte informieren und kommunizieren, was geplant ist, und vor allem, wenn es spät werden kann. Denn in Mehrparteienhäusern gilt die Regel, dass ab 22 Uhr jeglicher Lärm auf Zimmerlautstärke reduziert werden muss.

Sind die Nachbarn informiert, lässt sich diese Zeit gegebenenfalls auch etwas ausdehnen. Wer die Parteien links und rechts neben sich dazu noch zum Mitmachen animieren kann, hat noch bessere Karten. Alle anderen sollten zumindest über Aushänge im Haus die Info erhalten, dass noch Musik und laute Gespräche durch die Wände dringen könnten. Hält man sich partout nicht an die Dezibel-Grenzen, kann ab 22 Uhr auch mal das Ordnungsamt oder gleich die Polizei vor der Tür stehen. Und dann ist meist auch schnell die ganze Party vorbei sein, sofern man nicht ausreichend stark die Lautstärke runterdreht und die Gäste bittet, in der Wohnung zu bleiben und mit normaler Zimmerlautstärke zu reden.

Muss die Polizei öfter für Ruhe sorgen, müssen Mieterinnen und Mieter mit Ungemach vom Vermieter rechnen, denn der hat dann das Recht, zu kündigen. Dafür müssen die Störungen des Hausfriedens jedoch gehäuft auftreten. Wer ruhig leben will, auch wenn es mal laut wird, der bittet um Verständnis und beschwichtigt die Nachbarn auch mal mit einem kleinen Präsent oder einer Einladung – dann lässt sich alles meist einvernehmlich regeln.

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