Wenn im Herbst die Temperaturen nach unten gehen, ist es Zeit, die Heizung aufzudrehen. In Zeiten hoher Energie- und Gaspreis bleibt sie bei vielen Menschen allerdings im Herbst noch aus, um Kosten zu sparen. Wird zulange gewartet, riskiert man, dass sich Schimmel an den kalten Außenwänden bildet und das Mauerwerk Schaden nimmt.
Prinzipiell gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen, ab wann Mieterinnen und Mieter ihre Heizungen einschalten müssen. Auch vorgeschriebene Mindesttemperaturen gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt allerdings, alle Räume auf mindestens 16 Grad aufzuheizen. In Wohnräumen werden Mindesttemperaturen von 20 Grad empfohlen. Die offizielle Heizperiode beginnt am 1. Oktober und dauert bis zum 30. April. In diesem Zeitraum müssen die Vermieter die Heizungsanlage so regulieren, dass die Mieter ihre Wohnräume auf 20 bis 22 Grad aufheizen können. Nachts müssen mindestens 18 Grad möglich sein.