Viele Mieter verlassen sich beim Thema Brandvorbeugung und Feuer immer noch auf ihr Glück und zur Not ihre Versicherung, um den Schaden zu beheben. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Grundprinzip der Achtsamkeit und die Verantwortung für vorbeugende Schutzmaßnahmen in den eigenen Mieträumlichkeiten für die Mieter selbst gilt. Das bedeutet nicht nur, dass die notwendige Vorsicht in der Wohnung immer walten muss. Beim Kochen darf der Herd nicht ohne Aufsicht sein, kleine Kinder noch viel weniger. Auch wer in der kalten Jahreszeit den Schein und die Wärme von Kerzen mag, darf den Raum nicht verlassen, bevor der Docht nicht vollständig erloschen ist. Was im Vergleich zu früher nur noch selten vorkommt, ist das Einschlafen mit der Zigarette in der Hand, trotzdem ist Rauchen immer noch eine Gefahrenquelle – und dies natürlich auch für die eigene Gesundheit.
Wer vorausschauend agiert, lehrt schon den Jüngsten die Gefahren in der Küche oder mit offenem Feuer. Sollte ein Brand doch einmal entstehen, ist für aufkommende Brände eine griffbereite Feuerlöschdecke zu empfehlen, bei größerem Feuer der Feuerlöscher. Dieser ist allerdings nicht vorgeschrieben und bislang nur in den wenigsten Wohnungen überhaupt vorhanden.
Brandfall meist von der Versicherung gedeckt
Selbst ein kleines Feuer kann bereits zu erheblichen Schäden führen und weitreichende Sanierungsmaßnahmen erfordern. Umso wichtiger ist der Versicherungsschutz, der außer bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht für die Schäden am Haus und bei den Nachbarn vor finanziellem Ruin bewahrt. Eigene Schäden übernimmt oft die Hausratversicherung, die im Bedarfsfall das Zustandekommen des Schadens separat überprüft. Daher gilt, Vorsicht walten lassen und Vorsorge treffen: dann schläft es sich deutlich ruhiger, auch im Schadensfall.